Aktuell gilt 3G auf dem Arbeitsplatz und Du als Unternehmer bist gesetzlich verpflichtet, Nachweiskontrollen täglich durchzuführen und zu dokumentieren.
Beim Status des 3G handelt es sich um so genannte sensible Daten. Wir sprechen hier von Gesundheitsdaten, die eine besondere Aufmerksamkeit und Wichtigkeit im Datenschutz genießen. Die Verarbeitung "3G-Kontrolle" basiert auf Art. 9 Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit § 28b Abs. 1 S. 1 IfSG
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es dringend notwendig, sich mit folgenden Fragen zu beschäftigen:
Wir empfehlen, die Dokumentation elektronisch durchzuführen und die Informationen nach dem Stand der Technik und den von Dir festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu speichern. Die Aufbewahrungsfrist soll 6 Monate betragen. Wir empfehlen, hier einen Prozess zu implementieren, der sicherstellt, dass auch die Löschung ordnungsgemäß und korrekt durchgeführt wird.
Ein wichtiger weiterer Schritt ist der Datenschutzhinweis für Deine Beschäftigten. Darin sollten folgende Fragen beantwortet werden:
Der Kollege Stephan Hansen-Oest hat sich die Mühe gemacht und eine entsprechende Vorlage vorzubereiten. Die Vorlage findest Du hier: