Rechte der Betroffenen Person
April 22, 2023
Datenschutz

Rechte der Betroffenen Person

Rechte der Betroffenen Person

Die DSGVO bestimmt und stärkt die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Damit können beispielsweise die Kunden ihre Rechte gegenüber den Unternehmen geltend machen. Schauen wir uns an, welche Rechte es insgesamt gibt.

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Recht auf Information - Dies ist eines der bedeutsamsten Datenschutzrechte. Dementsprechend muss die verantwortliche Stelle seine Kunden umfassend über die Verarbeitung informieren. In der Praxis geschieht dies in der Regel in der Datenschutzerklärung auf der Homepage. Wichtig ist, dass die betroffene Person unmittelbar bei der Datenerhebung über die Datenverarbeitung informiert wird. Dies kann z.B. während des Bestellvorgangs durch Verlinkung auf die Datenschutzerklärung geschehen. Es ist unerlässlich, dass im Unternehmen Vorkehrungen getroffen werden, um der betroffenen Person die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.

Neben dem Recht auf Information gibt es eine Reihe weiterer Rechte. Diese müssen jedoch zuerst von der betroffenen Person (Kunde) aktiv geltend gemacht werden. Zum Beispiel beim Recht auf Auskunft kann der Kunde eine Anfrage starten, um Informationen über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten vom Unternehmen zu erhalten. In diesem Fall ist es für das Unternehmen wichtig, dass diese Anfrage direkt an die zuständige Abteilung weitergeleitet wird. Reagiert man auf diese Anfrage länger als 1 Monat nicht, begeht man einen Verstoß, der mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann.

Bei der Übermittlung von Informationen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Auskunft auch der richtigen Person zur Verfügung gestellt werden.

Sollten keine Daten des Anfragenden Person verarbeitet worden sein, ist eine Negativauskunft zu erteilen. In diesem Fall teilen wir dem Anfragenden Person mit, dass wir keine Daten von ihm haben. Auch hier muss sowohl die Anfrage als auch unsere Antwort als Nachweis dokumentiert werden. Sollte der Betroffene bereits Informationen erhalten haben, besteht keine Informationspflicht mehr.

Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung sind selbsterklärend. Der Gesetzgeber schreibt uns vor, die Daten stets aktuell zu halten und bei Anmeldung einer Korrektur entsprechend zu berichtigen. Das Recht auf Löschung kommt beispielsweise dann zu Tragen, wenn ein Kunde ein Abo kündigt und von uns verlangt, dass seine Daten gelöscht werden. Aufgepasst, hier müssen wir eventuell andere Rechtsgrundlagen berücksichtigen. Zum Beispiel die Fristen für steuerliche und andere handelsrechtliche Anforderungen wie die Aufbewahrungspflicht von Rechnungen.

Das Recht auf Einschränkung besteht, wenn der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist, die Daten aber für die Geltendmachung der Rechtsansprüche des Betroffenen erforderlich sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kunde damit einverstanden ist, dass seine Daten im Rahmen des Vertrages verarbeitet werden, aber diese nicht mehr zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Jede Berichtigung, Löschung und Einschränkung muss von dem Verantwortlichen allen Empfängern mitgeteilt werden. Wir können davon absehen, wenn dies unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Der Betroffene hat ein Recht auf nicht ausschließlich automatisierte Entscheidung. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Mensch zum Objekt von Maschinen wird. Das passiert beispielsweise dann, wenn ein Unternehmen die Eigenschaften seiner Bewerber automatisiert bewertet und in Kategorien einordnet. Damit wird eine Entscheidung auf rein technischem Weg und ohne menschliches Eingreifen getroffen.

Ein solcher Entscheidungsfindungsprozess kann erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben. Die betroffene Person hat das Recht zu verlangen, dass diese Entscheidung von einer Person überprüft wird. Profiling und automatisierte Entscheidungsfindung sind in einigen Sektoren gängige Praxis, z. B. im Bank- und Finanzwesen, Headcounter im Steuerbereich und in der Gesundheitsversorgung.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht auf Datenübertragbarkeit beschreibt die Notwendigkeit, Nutzerdaten in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Betrifft insbesondere die Social Media Plattformen und kann von uns an dieser Stelle vernachlässigt werden.

Dann gibt es noch das Recht auf Widerruf. Der Betroffene hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Das habt ihr bestimmt mal selbst gemacht, wenn ihr ein Newsletter abbestellt habt. Hier widerruft man seine Einwilligung. Der Verantwortliche darf uns also keine weiteren Newsletter schicken. .Außerdem müssen wir beachten, dass der Betroffene stets auf sein Recht auf Widerruf hingewiesen werden muss.

Sollte ein Betroffener der Meinung sein, dass unsere Verarbeitung ein Verstoß gegen die DSGVO darstellt, kann er eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Dies wird durch das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde geregelt. Auch hier wird die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer vollständigen Dokumentation deutlich. Denn in einem solchen Fall kann die Datenschutzbehörde einen Nachweis über seine datenschutzkonforme Verarbeitung verlangen.

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