Sanktionen im Datenschutz: Strafen beim Verstoß
September 26, 2024
Datenschutz

Sanktionen im Datenschutz: Strafen beim Verstoß

Sanktionen: Strafen beim Verstoß

Wie teuer kann schon ein Datenschutzvorfall werden? Schauen wir uns die Strafen im Zusammenhang mit dem Datenschutz an. Denn diese sind nicht gerade gering. Bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes, wenn das Unternehmen schwerwiegende Rechtsverstöße begeht, z.B. wenn Datenschutzgrundsätze verletzt oder die Rechte der betroffenen Person verletzt werden. Bei geringfügigen Datenschutzverletzungen können die Bußgelder bis zu 10 Millionen oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Schauen wir uns jeweils ein Beispiel an. Ein betrieblicher DSB findet kaum Zeit neben seiner normalen Tätigkeit alle Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen. Er vernachlässigt seine Pflicht, die Mitarbeiter über die DSGVO zu schulen. Wenige Monate später macht ein Betroffener sein Auskunftsrecht bei einem Vertriebsmitarbeiter geltend. Der Mitarbeiter ist damit nicht vertraut und ignoriert die Aufforderung. Der Betroffene beschwert sich bei der Aufsichtsbehörde. Dieser Vorfall kann zu einer Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro führen.

Ein weiteres Beispiel: Ein Unternehmen muss wegen nicht gelöschter Kundendatensätze und unzulässigen Werbemails ein Bußgeld von 200.000 Euro zahlen. Wenn Daten absichtlich ohne Genehmigung verarbeitet werden, können die Sanktionen nicht nur das Unternehmen, sondern auch die betroffenen Mitarbeiter betreffen. Es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Dies kann schnell der Fall sein, wenn hinter der Verarbeitung Entgelt-, Schädigungs- oder Bereicherungsabsichten stecken.

Wie kommt es denn zu einem Bußgeldverfahren? Der Impuls kommt überwiegend durch einen Datenschutzvorfall und die daraus resultierende Meldepflicht. Vor allem dann, wenn die Aufsichtsbehörde nach einer Prüfung der Meinung ist, dass die Verantwortliche Stelle seinen Pflichten in Sachen Datenschutz nicht nachgekommen ist. Zudem kann es, wie bereits erwähnt, schon durch eine Überschreitung des Melde-Zeitraums zu einem Bußgeldverfahren kommen.

Darüber hinaus gibt es das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Damit kann die Betroffene Person eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen, wenn diese der Meinung ist, dass das Unternehmen als Verantwortlicher sich nicht an den Datenschutz hält. Aber auch andere Behörden und Verbände, wie Verbraucherschutzverbände, können gegen rechtswidrige Verarbeitung klagen und Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Richtig peinlich wird es, wenn die Presse als erstes einen Verstoß aufdeckt. Nicht selten ist es vorgekommen, dass Mitgliederbereiche plötzlich für Außenstehende zugänglich waren und alle im Web freien Zugriff auf die Kreditkartennummer vom Onlineshop-Betreiber hatten. Auch in so einem Fall ermittelt dann die Aufsichtsbehörde. Der Schaden wird wahrscheinlich nicht nur wirtschaftliche Folgen haben, sondern auch ein das Image des Unternehmens negativ belasten. Es ist erstaunlich, wie schnell das Thema essentiell und weitreichend werden kann!

Der Datenschutz sollte stets ernst genommen werden. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern. Der Datenschutz muss ganzheitlich angesehen und angegangen werden. Hierzu gehören neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen auch die Schulung von Mitarbeitern. Denn der Alltag bringt duzende datenschutzrechtliche Stolperfallen mit sich, welche vorbereitet und umgangen werden können. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung mit unseren Online-Schulungen.

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