Im Mai 2021 erklärte der Bremer Landesbeauftragte für den Datenschutz, dass Faxe nicht datenschutzkonform sind. Doch was bedeutet das genau? War das Faxen nicht eine der sichersten Methoden zur Übermittlung personenbezogener Daten?
Setzen nicht einige Ärzte immer noch auf das Fax als Übermittlungsmedium?
Die Erklärung der Behörde ist kurz und bündig:
Aus Sicht des Datenschutzes stellt das Fax für den Absender ein großes Problem dar. Der Absender weiß nicht, welche Technik der Empfänger auf der anderen Seite verwendet. Das bedeutet, dass die Vertraulichkeit nicht gewährleistet ist. Die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax als Transportmittel ist daher nicht zulässig.
Bei den meisten Faxgeräten handelt es sich um einen Forokopierer oder einen Cloud-Faxdienst, der eingehende Faxe in E-Mails umwandelt und an den E-Mail-Posteingang weiterleitet.
Hier ergeben sich zwei grundlegende Probleme:
Da der Absender immer für die Vertraulichkeit der Daten verantwortlich ist und diese bei dieser Art der Kommunikation nicht gewährleisten kann, gilt die Übermittlung von personenbezogenen Daten per Fax als datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Eine mögliche Lösung:
Um einen Datenschutzverstoß zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, für den Versand eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail-Kommunikation zu verwenden. Alternativ können Sie auch den herkömmlichen Postweg nutzen.
Solltest Du weitere Fragen haben, stehen Wir Dir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Verfügung.